Leistungsspektrum

  • Immobilien- und Gebäudemanagement
  • Finanzmanagement
  • Technische Objektverwaltung
  • Sonstige Leistungen bzw. Sonderleistungen

Immobilien- und Gebäudemanagement

Grundsätzlich erfolgt die Verwaltung der Liegenschaft nach den einschlägigen Bestimmungen des WEG 2002, dessen mögliche Nachfolge, sowie nach den von der Bundesinnung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder erlassenen Richtlinien bzw. der ÖNorm A4000, in der jeweils gültigen Fassung.

  • Gerichtliche Vertretung und Beratung der Wohnungseigentümer, Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei mehrheitlich beschlossenen Verfahren bzw. im Falle eines Zahlungsverzuges eines Miteigentümers.
  • Abschluss, Änderung und Neuverhandlung aller verwaltungsrelevanten Verträge, wie zB Hausbesorger, Hausbetreuungsfirmen, Versicherungsverträge, Wartungs- und Serviceverträge, Lieferungsverträge, Werkverträge. Beauftragung der Heizkostenabrechnungsfirma sowie Abschluss von Kreditverträgen (zB Sanierungsfinanzierungen).
  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen (§25 WEG 2002), Beschlussfassungen, Erstellung eines Versammlungsprotokolls und Versand an alle Miteigentümer (Hausaushang), Umsetzung/Erledigung aller (Beschluss)punkte.
  • Erstellung/Änderung gemeinschaftlicher Hausordnungen, Überwachung auf Einhaltung derselben und Abmahnung bei Verstößen dagegen im Namen der Eigentümergemeinschaft.
  • Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten, Auskunftserteilungen, Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen, Führung des Telefon- und Schriftverkehrs (Miteigentümer und Dritte), Bearbeiten von Eigentümerwechsel, Weitergabe von wichtigen Informationen.
  • Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen (Verträge, Nutzwertgutachten, Bescheide, Protokolle, Behördendokumente, Pläne, Sicherungskarten, etc.) bzw. buchhalterischer Unterlagen gemäß gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.
  • Laufende Kontrolle und Überwachung der Hausbetreuungsagenden, Einschulung und Einweisung des Betreuungspersonals in Abstimmung mit den Werkverträgen, bedarfsorientierte Anpassung bzw. Optimierung des Hausbetreuungsleistungsumfanges bzw. des Tätigkeitsbereiches.

Finanzmanagement

  • Führung der Personen- und Sachkonten (lautend auf die jeweilige WEG) nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Überwachung der Zahlungsverpflichtungen und Mahnwesen nach kaufmännischen Grundsätzen. Klagseinbringung und Geltendmachung des Vorzugspfandrechtes gegenüber säumigen Miteigentümern.
  • Führung des Rechnungswesens, kaufmännische Rechnungsprüfung und skontogerechte Bezahlung, Tilgung von Annuitäten (Kreditfinanzierungen) sowie Abrechnung von Benützungsgebühren wie auch Mieterträge aus allgemeinen Teilen der Liegenschaft, Abrechnung von Waschgelderlösen.
  • Erstellung eines Wirtschaftsplanes sowie einer Instandhaltungsvorausschau (§20, Abs.2 WEG 2002). Berechnung, Vorschreibung und Einhebung der Akontozahlungen und allfälliger Sondervorschreibungen.
  • Erstellung einer detaillierten Jahresabrechnung zu den Bewirtschaftungskosten samt Integration der durch die Energiekostenfirma erstellten Energiekostenabrechnung (Heiz- und Warmwasser bzw. kaltwasserkosten). Detaillierte Rücklagenabrechnung (Anführung der Verwendungen, Einnahmen, Zinsen)
  • Auszahlung von Guthaben bzw. Einforderung von Rückständen, Gewährung der Einsichtnahme zur Jahresabrechnung (Rechnungen, Belege, sonstige Abrechnungsunterlagen)
  • Regelmäßige Evaluierung der Bankkonditionen (WEG Konten) bzw. der Kreditzinsen bei laufenden Finanzierungsdarlehen.
  • Erstellung aller steuerlichen Erklärungen für die Eigentümergemeinschaft (Voranmeldungen und Jahreserklärung für die Umsatzsteuer)

Technische Objektverwaltung

  • Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Überwachung des technischen und baulichen Zustandes. Information und Beratung der Eigentümergemeinschaft über erforderliche Maßnahmen und Abwicklung derselben (Einholung von Kostenvoranschlägen, Führung der Vertragsverhandlungen, schriftliche Auftragserteilung, technische Abnahme und Rechnungsprüfung, erforderlichenfalls Mängelrügen und Gewährleistungsverfolgung)
  • Veranlassung von dringlichen Sofortmaßnahmen (Rohrbruchbehebung, Brand- oder Wasserschaden, Verstopfungen, etc.) sowie Meldung an und Abwicklung mit der Gebäudeversicherung (allgemeine Teile der Liegenschaft)

Sonstige Leistungen bzw. Sonderleistungen

  • Bestellung von Schlüsseln und Schließzylindern bei Zentralschließanlagen für die allgemeinen Teile der Liegenschaft wie zB. Hauseingang, Waschküche, Hausmeisterraum, Fahrradraum, etc.) sowie Ausstellung von Schlüsselbestätigungen für Miteigentümer bzw. durch Miteigentümer Berechtigte.
  • Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen wie zB Heizungsanlage, Aufzüge, Blitzschutzanlage, Garagenlüftungs- und CO2 Anlage, Garagentor, Brandschutzeinrichtungen, etc. durch Professionisten, Sachverständige bzw. TÜV. Jährliche Prüfung von gemeinschaftlichen Spielplatzeinrichtungen durch den TÜV.
  • Gegen gesondertes Honorar – Beratung bei Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber Bauträgern, Beratung (verwaltungs- und zivilrechtlich) bei beabsichtigter baulicher Veränderungen durch Miteigentümer, Beratung bei Ausstellung bzw. Änderung von Nutzungsvereinbarungen, Erstellung bzw. Wiederherstellung fehlender Verwaltungsunterlagen, die für die ordentliche Verwaltung erforderlich und bei Verwaltungsübernahme nicht vorhanden sind.